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Devisen     Einfuhrverbote     Ausfuhrverbote     Einfuhrfreimengen

Besondere Zollvorschriften

Bitte unbedingt vor der Reise lesen

Devisen
Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Die Landeswährung "Baht" kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt werden. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.


Einfuhr
Generelles Einfuhrverbot besteht für alle Arten von Narkotika, Feuerwaffen sowie pornographisches Schriftgut. Zollfrei können persönliche Güter wie Kleidung, Kosmetika etc. in angemessener Menge und zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, darüber hinaus die übliche Menge an Zigaretten (200 Stück) und Tabak (250 g) sowie ein Liter Wein oder Spirituosen.
Aber Vorsicht, in Thailand ist Schaps mit mehr als 40% Alkohol verboten. Wer solchen Schnaps einführt ist schnell mal einige hundert Bath als Strafe los.

Bei der Einfuhr von Filmkameras, Fotoapparaten mit Filmmaterialien gelten folgende Vorschriften:
Pro Person können eine Filmkamera und/oder ein Fotoapparat sowie fünf Filmrollen pro Kamera/Apparat zollfrei eingeführt werden. Weitere Apparate müssen bei der Einreise deklariert werden; zusätzliches Filmmaterial wird mit einer Zollgebühr von 40% des Gesamtwertes belegt (nur unbelichtete Filme), was aber selten wirklich praktiziert wird. Medienvertreter können unter Umständen von den Zollgebühren befreit werden.

Fleisch und Wurstwaren
Nach Auskunft der thailändischen Botschaft in der BRD ist die Einfuhr von Fleisch, Wurstwaren und Fleischprodukten nach Thailand seit der BSE-Krise strengstens untersagt und wird mit Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren bestraft. Inwieweit Tierprodukte wie z.B. Gummibärchen unter diese Regelung fallen, konnte man uns nicht sagen.


Ausfuhr
Produktpiraterie
Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Allerdings lässt der Zoll gewisse Mengen für den nicht gewerblichen Bedarf zu.
Dazu hier ein PDF vom Zoll zum DOWNLOAD

Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.

Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.


Einfuhrfreimengen
Deutsche Urlauber dürfen seit dem 1. Dezember 2008 mehr Mitbringsel aus Thailand einführen als bisher.

Die Freimengen für zollfreie Waren erhöhen sich für Flugreisende bei vielen Produkten wie etwa Kleidung oder Elektroartikel von bisher 175 Euro auf 430 Euro. (lt. Bundesfinanzministerium)
Die bisherigen Freimengen für Tabakwaren und Alkohol, die Reisende zusätzlich zu den Mitbringseln zollfrei einführen dürfen, bleiben unverändert. Bei Tabakwaren liegt die Höchstgrenze weiterhin bei 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.
Neu ist jedoch eine Einfuhrhöchstgrenze für Bier von 16 Litern, die es bisher noch nicht gab. (Viel Spass beim Schleppen.)

Bei Wein gilt nun eine Freimenge von vier Litern.
Bei Parfüm, Kaffee und Tee entfallen den Angaben des Ministeriums zufolge die bisherigen Einfuhrhöchstgrenzen. Diese Produkte fallen künftig unter die pauschale Freimenge von 430 Euro Mitbringseln.

Mehr zum Thema Visa + Bestimmungen:
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An der Einreisebehörde und am Zoll erlebt man eine kleine Überraschung. Es ist nämlich doch nicht so, dass alle Thais jederzeit lächeln. Zumindest machen Uniformierte des öfteren nicht unbedingt den bestgelaunten Eindruck. Wahrscheinlich sollen die sehr ersten Blicke der Beamten Disziplin und Macht ausdrücken. Aber Aussage der Schild in den Empfangshallen \"Welcome to Thailand\" verliert beim ersten Kontakt zu den Beamten etwas an Wirkung. Nach dem Verlassen der Einreisekontrolle findet man aber fast nur noch freundliche Gesichter.

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