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Visaantrag für Thailand:

Zuständigkeit
Bundesrepublik Deutschland.


Für einen Aufenthalt über 30 Tagen besteht grundsätzlich Visapflicht.
Non-Immigrant – Visakategorien ”O“, “B“, “ED“, und “M“ a)

”O“ – mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)
”O“ – ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner (unter Vorlage der Heiratsurkunde und Nachweis der thailändischen Herkunft)
”O“ – Kinder thailändischer Staatsbürger (unter Vorlage der Geburtsurkunde)
”O“ – Rentner (unter Vorlage der Rentenbescheinigung)
”B“ – Geschäftsreisende (Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums. bei mehr als 15 Tagen Aufenthalt eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw. der Antragstellung)
”ED“ – Schüler (eine Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand); – Student (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Student – Form NIS); – Dozent/Professor (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Lecturer – Form NIL); – Lehrer (Bestätigung der Schule in Thailand)
”M“ – Filmproduzenten (bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand); Journalisten u. Berichterstatter (Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums - Ministry of Foreign Affairs, Press Division) Eine Kopie der aufgeführten Belegdokumente muß bei der Antragstellung hinterlegt werden. Die Kostenübernahmeerklärung der Firma bzw. Bestätigung der Schule ist an die Botschaft zu adressieren.

Eine Kopie der aufgeführten Belegdokumente muß bei der Antragstellung hinterlegt werden. Die Kosten-übernahmeerklärung der Firma bzw. Bestätigung der Schule ist an die Botschaft zu adressieren.


Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen für jede Einreise und für jedes Visum
Der Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Ankunft in Thailand.
Kinderausweise werden in Thailand nicht anerkannt.
Der Antrag muß vom Antragsteller selbst unterschrieben werden. Ein Elternteil unterschreibt für minderjährige Kinder.
Für Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union und der Länder zu 7.1 bei Aufenthalt über 30 Tage in Thailand: Ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem (1) aufgeklebten Paßbild.


Sonstiges
Bürger folgender 39 Länder dürfen sich als Tourist bis zu 30 Tage ohne Visum in Thailand aufhalten:
Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Luxemburg, Malaysia, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Peru, Philippinen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam.


Hinweise
Bitte beachten Sie die Daten der Einreise- und Ausreisestempel des Immigration Office bei Ankunft in Thailand. Verlängerungen sowie Einbürgerungen beim Immigration Office, 50 Soi Suan Plu, South Sathorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120 (Tel. +66-2-287-3101 bis –3110, Fax -287-1310). Verlängerungen von Visum und Arbeitserlaubnis für Geschäftsreisende und Investoren: One-Stop Service Center, Krisda Plaza, 207 Rachadapisek Road, 3rd Floor, Dindaeng, Bangkok 10310, (Tel. +66-2-693-9333 bis – 9339).

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